Die Beteiligung von Bürger*innen hat in der heutigen kommunalen Stadtplanung einen hohen Stellenwert. Bürger*innen und von Planungen Betroffene sollen möglichst frühzeitig informiert werden und mit Hinweisen und Anregungen die Ziele und Inhalte der Planung qualifizieren. In formellen Planverfahren (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) ist die Bürgerbeteiligung in Form einer mindestens vierwöchigen Planauslage gesetzlich geregelt. Bei informellen kommunalen Planungsvorhaben können Art, Umfang und Form der Bürgerbeteiligung je nach Komplexität und politischem Willen ausgestaltet werden. Die Beteiligung kann von der reinen Bereitstellung von Informationen über kooperative Formen der Beteiligung (etwa in Planungswerkstätten) bis zur Mitentscheidung und anschließender Verantwortungsübernahme (etwa in Form von bürgerschaftlichen Investitionen oder Patenschaften für konkrete Projekte) reichen.
Vorstellungen von „Beteiligung“ konnten und können stark variieren, je nach räumlichem und zeitlichem, ökonomisch-politischem und gesellschaftlichem Kontext. So hat sich das Verständnis von Beteiligung an kommunalen Planungsprozessen in den letzten Jahrzehnten deutlich gewandelt. Während früher in hoheitlich dominierten Planungen der Bürger „beteiligt wurde“, orientieren moderne Planungsverfahren auf eine aktive Mitwirkung der Bürger*innen auf Augenhöhe und eine aktive Teilhabe an Planung und Umsetzung.
In der DDR war die Beteiligung an kommunalen Planungsprozessen gesetzlich nicht geregelt und häufig sehr intransparent. Da von einer grundlegenden Übereinstimmung von staatlichen/kommunalen Zielen und Vorhaben und den Bedürfnissen der Menschen ausgegangen wurde, wurde der Bürgerbeteiligung in Planungsverfahren keine besondere Rolle zugebilligt, der Ruf nach Informationen und der Wille der Beteiligung sehr skeptisch gesehen und durch die zuständigen Organe mit Argwohn begegnet.
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