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16 Grundsätze des Städtebaus

Ein Regelwerk für den „sozialistischen Städtebau“ auf Grundlage sowjetischer Vorgaben, verabschiedet am 27. Juli 1950 durch den Ministerrat der DDR im Vorfeld und als Bestandteil des „Aufbaugesetzes“. Es bestimmte (am Ende abgeschwächt) für fast ein Jahrzehnt das Leitbild der entlang von Magistralen organisierten, geschlossenen Stadt mit repräsentativem Zentrum unter Anwendung traditionalistischer Architekturformen.

Altstadt

Im europäischen Raum wird unter A. meist, siedlungshistorisch, der Stadtkern, früher umgrenzt von Stadtmauern, verstanden. Da A. allerdings ein relationaler Begriff ist, wird auch die einst „neue“ Stadt früher oder später zur A. Je nach zeitlichem und räumlichem Kontext gehören so auch Bauten der Gründerzeit, Mietskasernen und mitunter der Städtebau des frühen 20. Jahrhunderts zu „altem“ Gebäudebestand. In heutigen Altstadtbildern überlagern sich bauhistorische Realitäten, romantisierende und moderne Vorstellungen vorindustrieller Städte, das Ergebnis touristischer Authentizitätserwartungen und Resultate der städtebaulichen Überformung seit dem Beginn der Moderne.

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Altstadterhalt

Welche Bausubstanz als erhaltenswert gilt, ist Ergebnis komplexer gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse. Staat, Kommune, Planer/innen und diverse gesellschaftliche Gruppen sind an Kontroversen hierüber beteiligt, auch wenn sie in den konkreten Prozessen nicht immer den gleichen Stimmenanteil hatten und haben.

Seit den 1970er Jahren wurde die Idee, dass eine ‚lebenswerte‘ Stadt einen historischen Kern aufweisen solle, in Europa zunehmend populär. Im Zuge dessen wurden historische Stadtkerne mit Bedeutung für die Anschauung lokaler (Städtebau-)Geschichte und als touristische Attraktion aufgeladen und durch architektonisches, planerisches und denkmalpflegerisches Schaffen systematisch aufgewertet.

Basisdemokratie

Sammelbegriff für Formen politischer Beteiligung, bei denen politische Entscheidungen direkt vom Volk getroffen werden oder neben den etablierten Parteien auch andere politische Gruppen (z. B. Verbände) und spontane Vereinigungen (z. B. Bürgerinitiativen) die politischen Entscheidungen beeinflussen und gestalten können.

Bauakademie der DDR

1951 als „Deutsche Bauakademie“ neu gegründet und im Jahr 1972 in „Bauakademie der DDR“ umbenannt. Sie war die oberste wissenschaftliche Einrichtung für Städtebau, Architektur und Bauingenieurwesen und wurde (zulasten der Hochschulen) zum außeruniversitären Zentrum der Bauforschung in der DDR ausgebaut. Die Bauakademie hatte das Promotionsrecht, verdiente Wissenschaftler*innen konnten zu Professor*innen bei der Bauakademie ernannt werden. In den 1980er Jahren war das Bauministerium der DDR der Hauptauftraggeber der Bauforschung und bestimmte die Schwerpunktsetzung der insgesamt 16 verschiedenen Institute der Bauakademie. Hauptsitz der Bauakademie und ihrer Institute war Berlin, es gab Außenstellen in Leipzig, Dresden, Halle/S. und Weimar. Ende 1989 hatte die Bauakademie etwa 4.300 Beschäftigte.

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Baukombinat

Vorrangige Bedeutung in der Bauwirtschaft der DDR hatten die volkseigenen Baukombinate und Baubetriebe. Sie waren untergliedert in Bau- und Montagekombinate (Industriebau), Spezialbaukombinate (Ingenieur-, Verkehrs- und Wasserbau), Wohnungsbaukombinate (Wohnungs- und Gesellschaftsbau), Tiefbaukombinate (Infrastruktur, Stadttechnik), Kreisbaubetriebe (vorwiegend Baureparaturen).