Der Denkmalschutz hat das Ziel, Kulturdenkmäler zu erhalten und zu pflegen, an deren Schutz aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Ein Denkmalschutzgesetz setzt die rechtlich bindenden Rahmenbedingungen und Vorschriften fest, unter denen die Belange des Denkmalschutzes in der Praxis umgesetzt werden. Nach Art. 30 des Grundgesetzes fällt die Gesetzgebungskompetenz für Denkmalschutz und Denkmalpflege in der Bundesrepublik Deutschland in den Zuständigkeitsbereich der Länder.
In der DDR wurde 1975 das „Gesetz zur Erhaltung der Denkmale in der DDR – Denkmalpflegegesetz“ erlassen.
Kiesow, Gottfried (1982): Einführung in die Denkmalpflege, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft.
Hönes, Ernst-Rainer (2018): Die Entstehung des städtebaulichen Denkmalschutzes. Dissertation an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, Worms: Wernersche Verlagsgesellschaft.
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