Der Gebrauchswert umfasst den Wert eines Wirtschaftsgutes hinsichtlich seiner Eignung für einen bestimmten Nutzen (vgl. Löbach 1979: 34). Er äußert sich in der Nützlichkeit eines Gegenstandes oder einer Dienstleistung und verwirklicht sich im Gebrauch oder der Konsumtion (vgl. Pies und Leschke 2005:147).
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