Die Land- und Stadtkreise der DDR bildeten die unterste (lokale) territoriale und politisch-administrative Einheit. Sie unterstanden den bezirklichen Einrichtungen von Staat und Partei (SED-Bezirksleitung, Rat des Bezirks, Bezirksplankommission). Die Kreise der DDR verfügten über keine Selbstverwaltungsrechte wie eine kommunale Gebietskörperschaft in westlichen Systemen, sondern waren stärker der mittleren Ebene der Bezirke unterstellt. In den 1980er Jahren gab es in der DDR 191 Land- und 28 Stadtkreise (kreisfreie Städte). Im Exekutivorgan des Kreises, dem Rat des Kreises, war ein Mitglied zuständig für das Bauwesen (Kreis-Baudirektor) und ein weiteres für das Wohnungswesen.

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