SRL-Planungswerkstatt Schkeuditz

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Im Sommer 1991 lud die SRL nicht wie in den Vorjahren üblich zu einer Halbjahrestagung, sondern zu drei Planungswerkstätten und einem Werkstattgespräch an verschiedenen Standorten in den ostdeutschen Bundesländern ein. Ziel des SRL war es, den Planer*innen in den neuen Bundesländern durch das gemeinsame Erarbeiten von Ideen und Lösungen konkrete Hilfestellungen in aktuellen Fragestellungen der Stadt- und Regionalplanung zu geben.

„Chancen und Risiken der Region Leipzig-Halle im Herzen Deutschlands und Europas“ standen im Zentrum der viertägigen Werkstattarbeit im Rathaussaal der Stadt Schkeuditz. Mit dem „‚Workshop‘ […] wurde der Anfang zur Koordination der Regionalplanung für diesen Raum gemacht“. (Schneider-Deters 1991: 9) Planer*innen aus Ost- und Westdeutschland, aus Stuttgart, Darmstadt, Karlsruhe, Leipzig und Halle erarbeiteten gemeinsam vom 27.-31. Mai 1991 Strategien für die weitere Entwicklung des Großraums Leipzig-Halle. Mit der Wiedervereinigung war der Raum um das Schkeuditzer Kreuz, der Kreuzung der Autobahnen A 9 und A 14, insbesondere durch die verkehrsgünstige Lage zum Ziel vieler großer und kleiner Investoren geworden. In der Werkstattarbeit wurden Alternativen überlegt, wie eine künftige Flächennutzungskonzeption gestaltet werden könnte.

Im Rahmen der anschließenden Halbjahrestagung im Sonne-Saal in Schkeuditz wurden die Werkstattergebnisse vorgestellt und in Arbeitsgruppen Empfehlungen und Thesen für das weitere Vorgehen formuliert. Dabei wurden auch die rund 20 Bürgermeister*innen der Städte und Gemeinden der Region zwischen Halle und Leipzig als ‚passive‘ Teilnehmende einbezogen.

Autorin: Jana Breßler

Literatur:

o.V. (1991): SRL-Halbjahrestagung 1991. Planungswerkstätten in den neuen Bundesländern, in: Planerin, 2/91, S. 2-7.

Schneider-Deters, Winfried (1991): Vorworte, Friedrich-Ebert-Stiftung, Büro Leipzig, in: Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e.V. (Hg.): Planungswerkstätten in den neuen Bundesländern: Werkstatt Schkeuditz, Bochum: SRL, S. 9.

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