Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz

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Bereits 1990 hatten die Regierungen von DDR und BRD mit dem Sofort- und dem Modellstadtprogramm finanzielle Mittel für die Rettung der historischen Altstädte in der DDR bereitgestellt. Mitte 1990 war deutlich geworden, dass der Bedarf an finanziellen Mitteln langfristig sein würde. 1991 beschloss das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau daher, mit dem Sonderförderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz ein neues Instrument für die Erhaltung historischer Altstadtkerne zu etablieren.
Als neuer Programmteil der Städtebauförderung hatte der Städtebauliche Denkmalschutz die Sicherung, den Erhalt und die behutsame Entwicklung von historischen Ensembles, Gebäuden und städtischen Anlagen mit erhaltenswerter Bausubstanz zum Ziel. Die Verknüpfung von Denkmalpflege und Stadtentwicklung war der entscheidende Erfolgsfaktor des Programms. Die 1991 von der Bundesbauministerin Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer berufene Expertengruppe aus Fachleuten aus Ost und West sollte diesen integrierten Ansatz unterstützen. Sie begleitete das Programm inhaltlich und fachlich und trug damit zur erfolgreichen Umsetzung des Programms in den Städten bei. Zu den Mitgliedern dieser ersten Expertengruppe zählten ost- und westdeutsche Fachleute aus der städtebaulichen Denkmalpflege, der behutsamen Stadterneuerung und dem Städtebau: Prof. Dr. Gottfried Kiesow, Dr.-Ing. Volker Benedix, Klaus-Peter Kloß, Dipl.-Ing. Lutz Penske, Prof. Dipl.-Ing. Benita von Perbandt, Jürgen Rittmannsperger, Dr.-Ing. Hans-Hartmut Schauer, Dipl.-Ing. Ernst Wipprecht und Dipl.-Ing. Dieter Zander. Der Vorsitzende Prof. Dr. Kiesow beschrieb die Expertengruppe als ein „Frühwarnsystem“, das mögliche Stolpersteine rechtzeitig erkennen sollte. (Rudolph 1991: 77)
Mit der am 28. Mai 1991 verabschiedeten Neuruppiner Erklärung formulierte die Expertengruppe die Ziele des Sonderförderprogramms. In Vor-Ort-Beratungen, Stellungnahmen und Arbeitstreffen sollte die Expertengruppe darauf hinwirken, dass die Finanzhilfen „zweckentsprechend“ und mit „größtmöglichem Nutzen“ angewandt werden. (vgl. Kiesow 1991: 63) Durch ihre personelle Zusammensetzung sorgte sie darüber hinaus für den interdisziplinären Erfahrungsaustausch zwischen den west- und ostdeutschen Bundesländern. Bis heute hat die Expertengruppe in über 50 Vor-Ort-Beratungen die Programmstädte des Städtebauförderungsprogramms fachlich und inhaltlich unterstützt.

Literatur:

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) (o.J.): Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz, https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Programm/StaedtebaulicherDenkmalschutz/expertengruppe/expertengruppe_node.html (abgerufen am 22.05.2020).

Kiesow, Gottfried (1991): Statut der Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz, in: Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Hg.), Informationsdienste Städtebaulicher Denkmalschutz, Band 1, Bonn, S. 63-67.

Rudolph, Holger (1991): „Altstadt erlebt nun zweite Erneuerung“. Bundesbauministerin gab gestern Städteliste bekannt, in: Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Hg.), Informationsdienste Städtebaulicher Denkmalschutz, Band 1, Bonn, S. 77.

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