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16 Grundsätze des Städtebaus

Ein Regelwerk für den „sozialistischen Städtebau“ auf Grundlage sowjetischer Vorgaben, verabschiedet am 27. Juli 1950 durch den Ministerrat der DDR im Vorfeld und als Bestandteil des „Aufbaugesetzes“. Es bestimmte (am Ende abgeschwächt) für fast ein Jahrzehnt das Leitbild der entlang von Magistralen organisierten, geschlossenen Stadt mit repräsentativem Zentrum unter Anwendung traditionalistischer Architekturformen.