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Bürgerbeteiligung in kommunalen Planungsprozessen

Die Beteiligung von Bürger*innen hat in der heutigen kommunalen Stadtplanung einen hohen Stellenwert. Bürger*innen und von Planungen Betroffene sollen möglichst frühzeitig informiert werden und mit Hinweisen und Anregungen die Ziele und Inhalte der Planung qualifizieren. In formellen Planverfahren (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) ist die Bürgerbeteiligung in Form einer mindestens vierwöchigen Planauslage gesetzlich geregelt. Bei informellen kommunalen Planungsvorhaben können Art, Umfang und Form der Bürgerbeteiligung je nach Komplexität und politischem Willen ausgestaltet werden. Die Beteiligung kann von der reinen Bereitstellung von Informationen über kooperative Formen der Beteiligung (etwa in Planungswerkstätten) bis zur Mitentscheidung und anschließender Verantwortungsübernahme (etwa in Form von bürgerschaftlichen Investitionen oder Patenschaften für konkrete Projekte) reichen.

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Bürgerinitative

Die Bürgerinitiative ist ein spontaner, meist zeitlich begrenzter, organisatorisch lockerer Zusammenschluss einzelner Bürger*innen, der sich, meistens aus konkretem Anlass, um ein Anliegen bemüht (vgl. bpb o.J.).