Denkmalschutzgesetz
Der Denkmalschutz hat das Ziel, Kulturdenkmäler zu erhalten und zu pflegen, an deren Schutz aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Ein Denkmalschutzgesetz setzt die rechtlich bindenden Rahmenbedingungen und Vorschriften fest, unter denen die Belange des Denkmalschutzes in der Praxis umgesetzt werden. Nach Art. 30 des Grundgesetzes fällt die Gesetzgebungskompetenz für Denkmalschutz und Denkmalpflege in der Bundesrepublik Deutschland in den Zuständigkeitsbereich der Länder.
Ensemble(schutz)
Erhaltung einer Gesamtanlage bzw. mehrerer Objekte im Bereich des Denkmalschutzes, die Identitätswert besitzen (Südtiroler Landesverwaltung o.J.); bezieht sich zum Beispiel auf Straßenzüge, einen Platz oder ein Stadtviertel;. alle von außensichtbaren Veränderungen sollen von den Denkmalbehörden genehmigt werden (vgl. BauNetz o.J.).
Gebrauchswert
Der Gebrauchswert umfasst den Wert eines Wirtschaftsgutes hinsichtlich seiner Eignung für einen bestimmten Nutzen (vgl. Löbach 1979: 34). Er äußert sich in der Nützlichkeit eines Gegenstandes oder einer Dienstleistung und verwirklicht sich im Gebrauch oder der Konsumtion (vgl. Pies und Leschke 2005:147).
komplexe Rekonstruktion
Im DDR-Bauwesen war mit dem Begriff der sogenannten „komplexen Rekonstruktion“ ein Verständnis der sozialistischen Umgestaltung besonders von Altbauwohngebieten verbunden. Diese wurde im Kontext einer industrialisierten Bauwirtschaft geplant und durchgeführt. Erstmals wurde er auf dem VI. Parteitag der SED im Jahr 1963 als städtebauliche Aufgabe definiert. Im Verlauf der 1960er Jahre hat sich ein Verständnis entwickelt, das die Rekonstruktion als „Erneuerung“ von bestehenden Gebäuden sah und einen „Komplex“ aus Maßnahmen der Erhaltung, der Instandsetzung, der Modernisierung sowie des (Ersatz-)Neubaus bildete. Als betriebswirtschaftlicher Begriff aus der Sowjetunion importiert, bezeichnet die Rekonstruktion nach Andreas Putz die Erneuerung vorhandener Vermögenswerte auf neuer technischer Grundlage. Somit meine der Begriff im Bauwesen einen Umgang mit bestehenden Altbauten, der nicht nur, aber auch auf Abriss und Neubau setze. [1]
Konsumption
Der Begriff der Konsumption leitet sich vom lateinischen Wort “consumptio – Aufzehrung” und ”consumere – verbrauchen” ab. Konsumption wird synonym zum Wort Konsum verwendet und bedeutet im wirtschaftlichen Zusammenhang den Verbrauch von Wirtschaftsgütern (vgl. Bibliographisches Institut GmbH 2020).
Kreis
Die Land- und Stadtkreise der DDR bildeten die unterste (lokale) territoriale und politisch-administrative Einheit. Sie unterstanden den bezirklichen Einrichtungen von Staat und Partei (SED-Bezirksleitung, Rat des Bezirks, Bezirksplankommission). Die Kreise der DDR verfügten über keine Selbstverwaltungsrechte wie eine kommunale Gebietskörperschaft in westlichen Systemen, sondern waren stärker der mittleren Ebene der Bezirke unterstellt. In den 1980er Jahren gab es in der DDR 191 Land- und 28 Stadtkreise (kreisfreie Städte). Im Exekutivorgan des Kreises, dem Rat des Kreises, war ein Mitglied zuständig für das Bauwesen (Kreis-Baudirektor) und ein weiteres für das Wohnungswesen.